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   BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92   

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https://dejure.org/1992,12098
BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92 (https://dejure.org/1992,12098)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1992 - 5 AS 7/92 (https://dejure.org/1992,12098)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 5 AS 7/92 (https://dejure.org/1992,12098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 1049
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.03.1992 - 5 AS 3/92

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Fehlen der Begründung -

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 24. März 1992 - 5 AS 3/92 - sowie vom 26. März 1992 - 5 AS 7/91 - beide n.v.; Zoller/ Vollkosaraer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17 a Rz 13).

    Auf die Frage, ob nach § 29 Abs. 1 ZPO ursprünglich auch das Arbeitsgericht Freiburg zuständig war (bejahend Beschlüsse des Senats vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - und vom 24. März 1992 - 5 AS 3/92 -, beide n.v.), kommt es daher nicht mehr an.

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 22. Januar 1992 - 5 AS 9/91 - n.v., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164) .
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des S 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO), Nur so kann der Zweck des I 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F, erreicht werden, unnötige und zu Lasten der Parteien gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 24. März 1992 - 5 AS 3/92 - sowie vom 26. März 1992 - 5 AS 7/91 - beide n.v.; Zoller/ Vollkosaraer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17 a Rz 13).
  • BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88

    Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren - Statthaftigkeit der

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vermag - wie allgemein anerkannt ist - den Instanzenzug nicht zu eröffnen oder zu erweitern (BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO mit insoweit zust. Anm. Walchs höf er; BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979; Germeimann/ Matthes/Prütting, ArbGG § 9 Rz 55).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vermag - wie allgemein anerkannt ist - den Instanzenzug nicht zu eröffnen oder zu erweitern (BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO mit insoweit zust. Anm. Walchs höf er; BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979; Germeimann/ Matthes/Prütting, ArbGG § 9 Rz 55).
  • BAG, 22.01.1992 - 5 AS 9/91

    Durchführung des Bestimmungsverfahrens bei negativem Kompetenzkonflikt von

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 22. Januar 1992 - 5 AS 9/91 - n.v., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164) .
  • BAG, 26.03.1992 - 5 AS 7/91

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Offensichtlich gesetzwidrige

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 24. März 1992 - 5 AS 3/92 - sowie vom 26. März 1992 - 5 AS 7/91 - beide n.v.; Zoller/ Vollkosaraer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17 a Rz 13).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Auf die Frage, ob nach § 29 Abs. 1 ZPO ursprünglich auch das Arbeitsgericht Freiburg zuständig war (bejahend Beschlüsse des Senats vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - und vom 24. März 1992 - 5 AS 3/92 -, beide n.v.), kommt es daher nicht mehr an.
  • BAG, 21.11.1978 - 5 AR 316/78

    Verweisungsbeschluß - Verletzung rechtlichen Gehörs - Gerichtsstandsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92
    Zwar kann der Mangel des nicht gewährten rechtlichen Gehörs durch nachträgliche Anhörung geheilt werden; jedoch kommt dies nur dann in Betracht, wenn sich die zunächst nicht angehörte Partei mit der Verweisung einverstanden erklärt (BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO), oder sich der Verweisungsbeschluß als richtig erweist, er also nicht auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht.
  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

    Eine Verweisung durch ein offensichtlich selbst zuständiges Gericht ist nicht möglich (vgl. BAG NZA 1992, 1049; BayObLG MDR 2002, 661).
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